Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, kann das Gericht einen Betreuer bestellen.

Für die Bestellung eines Betreuers ist das Betreuungsgericht zuständig. Die betroffene Person kann selbst einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen. Auch Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte können die Bestellung eines Betreuers anregen. Das Gericht prüft dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere ist zu beachten, dass gegen den freien Willen einer Person kein Betreuer bestellt werden kann. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, erlässt es einen Beschluss, in dem unter anderem aufgeführt wird, auf welche Aufgabenkreise sich die Betreuung bezieht und wer Betreuer ist.

Nähere Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen.