Sprechzeiten:
Montag, sowie Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr;
Selbstverständlich werden Eilfälle während der gesamten Dienstzeit bearbeitet. Ein Eilfall liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Sprechzeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht.
Außerhalb der Sprechzeiten müssen Sie allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, da nachmittags nicht alle Arbeitsplätze besetzt sind.
Die Telefonnummer der Zentrale des Amtsgerichts Essen lautet: 0201 803-0.
Öffnungszeit des Gebäudes:
Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.
Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.
Eildienstzeit:
Den Eildienst für das Amtsgericht Essen erreichen Sie am Wochenende (samstags und sonntags) sowie an Feiertagen, am Rosenmontag, Heiligabend und Silvester von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 0201 803-2102.