Man kann dem Amts-Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungs-Zweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.

Es gibt zwei Konto-Nummern:

Deutsche Bundesbank, Filiale Essen
IBAN: DE22 3600 0000 0036 0015 10           BIC: MARKDEF1360

oder

Postbank AG, Filiale Essen
IBAN: DE23 3601 0043 0009 3404 34           BIC: PBNKDEFF

Achtung!
Für Sicherheits-Leistungen und Erlös-Zahlungen in Zwangsversteigerungen und bei Hinterlegungen gibt es andere Konto-Nummern!

Zur Erklärung auf das dicke blaue Wort hinter dem Punkt klicken (schwere Sprache):

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022