Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten. Bei den Amtsgerichten kommen außerdem Betreuungssachen, Grundbuchsachen, Insolvenzsachen und Kirchenaustritte hinzu.
Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher, Bewährungshilfe und Schiedspersonen.