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Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:

Elektronischer Rechtsverkehr  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.

Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

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Nils Eggers und Dominique Sperling

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