Das Amtsgericht Essen liegt im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Aufgrund seiner Größe ist das Amtsgericht Essen ein Präsidialamtsgericht. Dies bedeutet, die Dienstaufsicht wird direkt durch das Oberlandesgericht Hamm wahrgenommen. Bei kleineren Amtsgerichten obliegt die Dienstaufsicht dem zuständigen Landgericht.
Innerhalb der Stadtgrenzen von Essen gibt es noch zwei weitere Amtsgerichte, die dem Landgericht Essen unterstellt sind.
Das Amtsgericht Essen-Steele ist zuständig für die Stadtteile Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray, Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel, Überruhr-Holthausen
Das Amtsgericht Essen-Borbeck ist zuständig für die Stadtteile Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck, Vogelheim
In manchen Rechtsgebieten ist das Amtsgericht Essen jedoch für das gesamte Essener Stadtgebiet (z. B. in Jugendstrafsachen, Schöffensachen gegen Erwachsene) und teilweise auch für ein oder mehrere Städte des Landgerichtsbezirks Essen zentral zuständig (z. B. in Insolvenzsachen, Personenstandssachen). Sie können das zuständige Gericht mit der Adressdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen ermitteln.
Das Partnerschaftsregister führt das Amtsgericht Essen für ganz Nordrhein-Westfalen. Außerdem werden alle Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen beim Amtsgericht Essen für das Land Nordrhein-Westfalen konzentriert bearbeitet.