Beim Betreten des Gebäudes findet eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle statt.

Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen u.a. Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagstöcke, Schlagringe und sonstigen, auch zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführten, Gegenständen unterzogen. Diese dürfen nicht im Gerichtsgebäude mitgeführt werden und sind unaufgefordert im Schleusenbereich abzugeben. Beim Verlassen des Hauses erhalten Sie die abgegebenen Gegenstände zurück, soweit die Vorschriften des Waffengesetzes einer Rückgabe nicht entgegen stehen.

Durch diese Maßnahmen kann es, besonders in den Morgenstunden, zu Wartezeiten beim Betreten des Gebäudes kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz eventueller Verzögerungen pünktlich zu anstehenden Gerichtsterminen erscheinen können.

Wir sind sicher, dass Sie diese Maßnahmen als wichtigen Beitrag zu Ihrem eigenen und unserem Schutz akzeptieren werden. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.