Für Rechtsanwälte und betroffene Bürger ist wichtig zu wissen, dass Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen durch Rechtsverordnung vom 19.07.2017 ab dem 01.09.2017 für alle Amtsgerichtsbezirke in Nordrhein-Westfalen dem Amtsgericht Essen übertragen sind. Durch diese Verordnung ist die Rechtsdurchsetzung innerhalb der Europäischen Union wesentlich vereinfacht worden.

Gegenstand dieser Verfahren sind grenzüberschreitende Rechtssachen in Zivil- und Handelssachen mit einem Streitwert bis zu 5.000 €. Nicht anwendbar ist das Verfahren u. a. auf Steuersachen und arbeitsrechtliche, erbrechtliche sowie Räumungs- und Unterhaltsansprüche.

Das bedeutet, dass z. B. Ansprüche wegen Reisemängeln gegen den Reiseveranstalter, wegen der Verspätung oder Annullierung von Flügen gegen Fluggesellschaften oder Ansprüche aus im Internet abgeschlossenen (Kauf-) Verträgen gegen den in einem anderen Mitgliedsstaat wohnhaften Vertragspartner beim allein zuständigen Amtsgericht Essen einfacher durchgesetzt werden können. Wird das Verfahren bei einem anderen Gericht anhängig gemacht, verweist dieses den Rechtsstreit nach § 281 ZPO an das Amtsgericht Essen.

Ein wesentlicher Vorteil des in der Regel schriftlich geführten Verfahrens ist, dass ein Urteil regelmäßig bereits 30 Tage nach Eingang der Antwort der beklagten Partei bei Gericht ergeht. Nach dem Urteil benötigt die Gläubigerpartei zur Einleitung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lediglich eine Bestätigung durch das inländische Gericht, die nicht anfechtbar ist. Ein Verfahren zur Vollstreckbarerklärung, wie es bislang jeder Vollstreckung aus inländischen Urteilen vorgeschaltet ist, entfällt. Durch dieses Verfahren können grenzüberschreitende Streitigkeiten in aller Regel einfacher, schneller und kostengünstiger beigelegt werden, als dies nach den jeweiligen nationalen Prozessordnungen der Fall wäre.

Weitere Informationen, insbesondere einen Anwenderleitfaden mit grafischen Darstellungen zur Wahl und zum Ablauf des Verfahrens und einen praktischen Leitfaden in deutscher Sprache finden Sie auch im europäischen Justizportal: Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab sowie im Justizportal Nordrhein-Westfalen: Justizportal Nordrhein-Westfalen Small Claims externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Bei Fragen oder Anregungen zum Verfahren können Sie sich unter der Durchwahl 0201-8031242 melden oder an folgendes Postfach wenden: smallclaims@ag-essen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm