Nachdem beim Amtsgericht Essen als Pilotbehörde bereits seit dem 01.12.2016 in einigen Bereichen elektronische Dokumente eingereicht werden konnten, ist seit dem 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr kraft Gesetzes eröffnet. Grundbuchsachen, mit Ausnahme der Beschwerden, sind von der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs noch ausgenommen.

De-Mail wurde eingestellt:

Die Telekom hat ihren Dienst zum 1. Dezember 2022 eingestellt, und auch die United Internet Aktiengesellschaft (GMX, web.de) stellt den Dienst Ende 2024 vollständig ein.

Die Bundesregierung hat De-Mail zudem schrittweise aus dem Verwaltungseinsatz genommen, da die Nutzung zu gering war.

Der Übermittungsweg per E-Mail ist nicht eröffnet.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr sind seit dem 01.01.2018 (§§ 130a Abs. 1, 253 Abs. 4, 519 Abs. 4, 520 Abs. 5  ZPO, § 14 Abs. 2 FamFG, § 32a Abs. 1 StPO.