Nachdem beim Amtsgericht Essen als Pilotbehörde bereits seit dem 01.12.2016 in einigen Bereichen elektronische Dokumente eingereicht werden konnten, ist seit dem 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr kraft Gesetzes eröffnet. Grundbuchsachen, mit Ausnahme der Beschwerden, sind von der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs noch ausgenommen.
Sie finden die DE-Mail Adresse des Amtsgerichts in dem Adress-Verzeichnis Ihrer DE-Mail-Software, wenn Sie dort unter der Namens-Suche nach dem Amtsgericht Essen suchen (Vorname = Postfach, Nachname = Amtsgericht Essen). Die Such-Funktion ist bundesweit einheitlich. Die DE-Mail-Adressen, die derzeit noch aus längeren, nicht aus sich heraus verständlichen Zeichenfolgen bestehen, sind derzeit lediglich DE-Mail-Nutzern zugänglich. Nicht zuletzt zur Vermeidung von Übertragungsfehlern muss die richtige DE-Mail-Adresse daher immer direkt aus dem Adress-Verzeichnis Ihrer DE-Mail-Software übernommen werden.
Der Übermittungsweg per E-Mail ist nicht eröffnet.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr sind seit dem 01.01.2018 (§§ 130a Abs. 1, 253 Abs. 4, 519 Abs. 4, 520 Abs. 5 ZPO, § 14 Abs. 2 FamFG, § 32a Abs. 1 StPO.