Praktikum für Studierende der Rechtswissenschaften

Für Studierende der Rechtswissenschaften besteht z. Zt. leider nicht die Möglichkeit, ein 6-wöchiges Pflichtpraktikum gemäß § 8 JAG NRW in der Rechtspflege zu absolvieren.

Ich bitte daher, von Bewerbungen abzusehen.

Schülerbetriebspraktikum

Schülerinnen und Schüler können im Rahmen der Berufsorientierung an einem maximal zweiwöchigen Praktikum teilnehmen. Sie sind herzlich willkommen.

Näheres zur Teilnahme an dem Praktikum entnehmen Sie bitte dem unten verlinkten Merkblatt.