Wichtige Hinweise in Nachlasssachen
Die zentrale Auskunftsstelle für allgemeine Anfragen und Anfragen ohne Aktenzeichen zum Nachlassverfahren erreichen Sie von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 0201 803-1113.
Die Beurkundungen von Ausschlagungserklärungen und Erbscheinsanträgen sowie die Rückgabe von Testamenten finden nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Bitte beachten Sie, dass im Stadtgebiet Essen neben dem Amtsgericht Essen auch die Amtsgerichte Essen-Borbeck und Essen-Steele für Nachlasssachen zuständig sind. Nachlassgericht ist das Gericht, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Um Verzögerungen in Nachlassangelegenheiten zu vermeiden, nutzen Sie bitte ausschließlich Formulare des Amtsgerichts Essen. Diese finden Sie im Bereich Rechts-Infos!
Formulare des Amtsgerichts Essen-Steele finden hier keine Verwendung.
Terminanträge
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Anträge für Testamentseröffnungen und Testamentshinterlegungen können schriftlich gestellt werden.
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Termine zur Beurkundung von Ausschlagungserklärungen sowie für Testamentsrückgaben können über die Online-Terminbuchung gebucht werden.
- Für einen Termin zur Beurkundung eines Erbscheinsantrages füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden dieses per Post an das Nachlassgericht des Amtsgerichts Essen. Eine Mitarbeiterin des Nachlassgerichts wird Ihnen sodann zeitnah den nächstmöglichen Termin mitteilen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Das Einreichen des Formulars hemmt die Ausschlagungsfrist NICHT! Das bedeutet, dass die Beurkundung der Ausschlagung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 6 Wochen ab Kenntnis) erfolgen muss.
