Um eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden zu können, benötigen Sie einen Echtheitsnachweis. Die Echtheit wird durch Apostille bzw. Legalisation bestätigt.  Der Unterschied zwischen Apostillen und Legalisationen besteht lediglich in der Form der Beglaubigung.

Welche Beglaubigungsform erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden möchten. Sollte die Erteilung einer Legalisation erforderlich sein, erfolgt durch den Präsidenten des Amtsgerichts ledig­lich die sogenannte Vorbeglaubigung. Abhängig vom Land, in dem die Urkunde Verwendung fin­den soll, hat anschließend eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungs­amt in Köln zu erfolgen (www.bundesverwaltungsamt.de) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Apostillen und Legalisationen" finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.


Folgende Urkunden können vom Präsidenten des Amtsgerichts Essen überbe­glaubigt werden:

Ausschließlich vom Amtsgericht Essen ausgestellten Gerichtsurkunden wie z. B. Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge, Negativbescheinigungen.

Urkunden anderer Behörden (wie z. B. von Städten bzw. Finanzämtern) müssen von der zuständigen Bezirksregierung überbeglaubigt werden!

Die Vorlage einer Originalurkunde ist zwingend erforderlich. Sie muss mit einem Dienstsiegel sowie einer Originalunterschrift versehen sein. Scheidungsurteile bzw. -beschlüsse müssen einen Rechtskraftvermerk haben.

Kopien können nicht überbeglaubigt werden.

Ansprechpartnerinnen (Zimmer 144):

  • Frau Bockmühl,
    Telefonnummer: 0201 803-1913
  • Frau Jahnke
    Telefonnummer: 0201 803-1912

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Rück­sprache.

Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch schriftlich stellen. Bitte nutzen Sie dazu das: Antragsformular. PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Die Datei ist nicht barrierefrei.

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von Apostillen bzw. Legalisationen gebühren­pflichtig ist. Die Gebühr beträgt 25,00 € für jedes zu beglaubigende Schriftstück.