Sprechzeiten:

Montag, sowie Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr;
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Selbstverständlich werden Eilfälle während der gesamten Dienstzeit bearbeitet. Ein Eilfall liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Sprechzeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht.

Die Nachlassabteilung weist darauf hin, dass für alle Nachlassangelegenheiten (z.B. Entgegennahme von Erbscheinsanträgen, Eröffnung von Testamenten oder Erbverträgen) stets ein Termin (gerne telefonisch) vereinbart werden sollte. Hierbei erhalten Sie auch einen Hinweis auf ggf. beizubringende Unterlagen.

Außerhalb der Sprechzeiten müssen Sie allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, da nachmittags nicht alle Arbeitsplätze besetzt sind. Entsprechendes gilt für die telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten. Bitte rufen Sie nach Möglichkeit vormittags an.

Die Telefonnummer der Zentrale des Amtsgerichts Essen lautet: 0201 803-0. Die Telefonnummern der Abteilungen finden Sie in einer Telefonliste, auf die am Ende des Textes verwiesen ist.

Öffnungszeit des Gebäudes:

Das Dienstgebäude ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet.

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.

Eildienstzeit:

Den Eildienst für das Amtsgericht Essen erreichen Sie am Wochenende (samstags und sonntags) sowie an Feiertagen, am Rosenmontag, Heiligabend und Silvester von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, telefonisch unter 0201 803-2102.

Öffnungszeit der Zahlstelle

Ein- und Auszahlungen, sowie Hinterlegungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr möglich.