Die Aussage von Zeugen ist eines der häufigsten Beweismittel im Gerichtsverfahren. Richterinnen und Richter müssen regelmäßig über streitige Sachverhalte entscheiden, bei denen sie selbst nicht anwesend waren. Um die Sachverhalte möglichst wahrheitsgetreu zu ermitteln, sind sie auf die Unterstützung von Zeugen angewiesen. Zeugenaussagen sind daher ein entscheidender Schritt zu einem gerechten Urteil.

Auf Zeugen kommen zwei Pflichten zu:

  • die Zeugnispflicht und
  • die Wahrheitspflicht. 

Zeugen können nicht selbst entscheiden, ob sie ihrer Zeugnispflicht nachkommen. Vielmehr sind sie hierzu kraft Gesetzes verpflichtet. Die Zeugnispflicht kann von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung und notfalls Beugehaft durchgesetzt werden.

Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind Zeugen, denen aus persönlichen oder beruflichen Gründen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Dies kann insbesondere bei Angehörigen von Prozessbeteiligten oder einer beruflichen Schweigepflicht unterliegenden Personen der Fall sein.

Zeugen müssen vor Gericht die Wahrheit sagen. Verstöße gegen die Wahrheitspflicht erfüllen den Straftatbestand der Falschaussage. Unsicherheiten sollten Zeugen daher im Rahmen ihrer Aussage stets offenbaren. Zur Bekräftigung ihrer Aussage können Zeugen vereidigt werden.

Ausführliche Informationen zu diesen Fragen und zur Zeugenentschädigung bietet das Justizportal.

Zeugenbetreuung beim Amtsgericht Essen

Land- und Amtsgericht Essen verfügen über eine gemeinsame Zeugenbetreuungsstelle, die von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 14 Uhr besetzt ist. 

In dringenden Fällen oder bei Terminproblemen nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit der in der Ladung genannten Serviceeinheit auf.